Rechtsanwalt (RAK München)
zugelassen in Österreich und in Deutschland

Werdegang

Dr. Hartung studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Wahlfach Steuern bei Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof.Während seines Studiums wurde er Mitglied der K.St.V. Alamannia im KV zu Tübingen. Er absolvierte sein Referendariat beim OLG Stuttgart. Nach dem zweiten Staatsexamen (2000 promovierte er bei Professor Dr. Kurt Siehr an der Universität Zürich zum Thema Kunstraub in Krieg und Verfolgung (1), welches 2005 in den Schriften für Kulturgüterschutz bei de Gruyter Recht veröffentlicht und 2007 mit dem Carl Sonnenschein Preis ausgezeichnet wurde.

Hartung ist seit 2002 in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2008 Partner von Wirtschaftskanzleien. 2011 gründete er seine eigene Kanzlei THEMIS, die Namenspate für die 2018 gegründete THEMIS Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt vom Bundesverband Schauspiel ist.

Seit 2006 lehrt er regelmäßig an der Ludwig-Maximilians-Universität Internationales Kunstrecht und Urheberrecht, dies auch seit 2010 an der Karl Franzens Universität Graz und seit 2014 an der Fernuniversität in Hagen.

Hartung war Mitglied des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft und ist Mitglied bei Rotary International, der Londoner Society der Trust and Estate Practicioner (STEP) sowie dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

Kunst, Kultur, Medien und Recht

Bundesweite Bekanntheit in Deutschland erlangte Hartung durch seine Vertretung von Cornelius Gurlitt (Kunstsammler) im Fall Schwabinger Kunstfund. (2)  Er handelte für seinen Mandanten eine Verfahrensvereinbarung aus, welche zur Aufhebung der Beschlagnahmung der Sammlung Gurlitt in München (Schwabing) führte. Dabei sicherte Hartung mit dem Betreuer Gurlitts auch den Salzburger Sammlungsteil.  Die Medien würdigten die Vertretung wie folgt:

Nun aber ist Bewegung in den Fall gekommen. Und auch Gurlitts Image ist im Wandel. Jedenfalls, seit sein Anwalt Hannes Hartung an die Öffentlichkeit getreten ist. Anfang der Woche hieß es plötzlich, der 81-Jährige könne sich sehr wohl eine Einigung im Fall von Raubkunst vorstellen. Gurlitt sei gewillt, sich die Forderungen genau anzusehen und „faire und gerechte Lösungen“ zu akzeptieren. (3)

Große, bedeutende Kunstwerke sind Hartungs Fall. In Augsburg vertritt der Anwalt momentan die Klägerin im Rechtsstreit um den teuersten Teppich der Welt: Ein Augsburger Auktionshaus hatte dessen Wert nicht erkannt, ihn auf rund 900 Euro geschätzt, beim Auktionshaus Christie’s wurde der Teppich schließlich für sieben Millionen Euro versteigert (4)

Bekannte Prozesse und Verfahren

Hartung ist seit 2002 in zahlreichen Gerichtsverfahren um hochkarätige Kunstwerke und Künstler sowie für sehr prominente Künstlernachlässe tätig.

2010 vertrat er Künstler East Side Gallery wegen Vernichtung ihrer Werke (5). Das Land Berlin hatte Künstler gezwungen, ihre Mauerbilder für EUR 3000 neu zu bemalen. Weigerten diese sich, ließ das Land Berlin diese vernichten und durch einen anderen Künstler kopieren.

Hartung konnte 2014 für die George Economou Collection des griechischen Reeders George Economou erfolgreich due Ausfuhr von Werken von Otto Dix nach Griechenland durchsetzen. In Bayern gab es Bestrebungen, die Werke aus der Sammlung von Florian Karsch als national wertvoll zu erklären. (6)

Im Prozess um den teuersten Teppich der Welt vertrat er die Klägerin vor dem Landgericht Augsburg. Ein Augsburger Auktionshaus hat einen äußerst seltenen Teppich aus dem persischen Kerman nicht erkannt und für 900 EUR angeboten. Nur wenige Monate später wurde er als der teuerste Teppich aller Zeiten von Christie´s für 7, 2 Mio. EUR versteigert. (7)

Er vertrat 2017 des Joseph Beuys Estate und erreichte zur erfolgreichen Ausfuhr seiner Skizzenbücher nach New York. Es war dies das erste große Ausfuhrverfahren nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG), wo das Land Nordrhein-Westfalen versucht hatte, durch eine Unterschutzstellung von Skizzenbüchern von Jospeh Beuys einen Ankauf zu erzwingen.

Hartung konnte 2017 durch Vergleich die Sumpflegende von Paul Klee im Lenbachhaus München nach über 25 Jahren Streit erhalten. Die FAZ würdigte diesen Vergleich in diesem prominenten Fall als wirklich fair und gerecht. (8)

Viele Jahre unterstützte Hartung die Initiative Stolpersteine für München pro bono (9) Er erreichte darüber hinaus Restitution eines Thoraaufsatzes (Tora) in Nürnberg (10):

Hannes Hartung wiederum ist ein Jurist, dessen Name sonst mit weit spektakuläreren Fällen als jenem der Frankels in Verbindung steht: Der Münchner NS-Raubkunst-Experte war der erste Anwalt, der Cornelius Gurlitt juristisch vertreten hat, er vertritt derzeit eine Gruppe von Nazi-Opfern, die erreichen möchte, dass in der bayerischen Landeshauptstadt künftig zum Gedenken auch Stolpersteine verlegt werden dürfen. Und erst kurz vor Weihnachten hat Hartung im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Diana-Büste an die Republik Polen von sich reden gemacht. Die Marmorbüste aus dem Lazienki-Palast, ein seit den Fünfzigerjahren gesuchtes Beutekunst-Objekt, war vor wenigen Wochen aus Privatbesitz auf dem Wiener Kunstmarkt aufgetaucht. (10)

Hartung vertritt seit vielen Jahren die Republik Polen für die Rückführung von Beutekunst. Er konnte so erfolgreich die Restitution einet wertvolle Diana Büste von Antoine Houdon und eines Gemäldes von Marcin Zaleski in Nationalgalerie durchsetzen. (11, 12)

Vor dem Bundesgerichtshof erstritt Hartung ein Grundlagenurteil zur Ersitzung von geraubten Kunstgegenständen gemeinsam mit Rechtsanwalt am BGH Dr. von Plehwe.(13)  In diesem Fall waren zwei Kunstwerke von Hans Purrmann aus einer Stuttgarter Villa gestohlen worden. Der Käufer hatte sich auf die Ersitzung berufen.

Hartung verklagte die Stadt Leipzig auf Rückgabe wertvoller Skulpturen von Max Klinger im Leipziger Zoo, welche von dem damaligen Zoodirektor Dr. Johannes Gebbing an die Stadt verliehen worden war. Bis heute bestreitet die Stadt Leipzig jede Leihgabe, nennt aber keinen Erwerbsgrund.(14) Hartung vertritt ständig bedeutende Künstler, Sammler, Auktionshäuser, Galerien sowie Künstlernachlässe. In seiner GalerieKanzlei im Kunstareal München stellt er bedeutende junge Kunst und Künstlernachlässe aus und bietet ihnen eine kostenlose Plattform zur Vermarktung ihrer Werke. (15)

AUSZEICHNUNGEN

ACQ Global Awards
Art Lawfirm of the Year 2019
Art Lawfirm of the Year 2016

CorporateINTL
Art Lawfirm of the Year 2017-2020

Global Law Experts
Art Lawfirm of the Year 2016-2020

AI_Acquisition International
Leading Art, Culture and Media Law
Adviser of the Year 2018, Germany

BEKANNTE MANDATE

Case Gallery

BGH zur Ersitzung

Sammlung Cornelius Gurlitt
Joseph Beuys Estate
Sumpflegende

Stolpersteine
The George Economou Collection
Teuerster Teppich der Welt

Weitere Referenzen
und Highlights

PUBLIKATIONEN UND STATEMENTS

NJW 2020, 718 : Wege zur gerechten und fairen Lösung bei NS Raubkunst
-Deep Link zur NJW vom Verlag C.H. Beck-

Publikationen | 2018

Der Künstlernachlass 
Praktische Hürden und rechtliche Chancen

Das neue Kulturgutschutzgesetz
Ein Leitfaden für die Praxis
(für AXA ART)

Internetportal
Kulturgutschutzgesetz.info

Beitrag in der WELT vom 03.08.2018
„Die letzte Chance für den Welfenschatz“

Beitrag in WELT AM SONNTAG vom 15.10.17
„Schließt das Kapitel Gurlitt!“

Beitrag zum KGSG im Handelsblatt:
Kunst oder Krempel

Beitrag in die DIE WELT (2014)
Ein Problem und seine Erben

Interview in der Zeitung das Parlament (2017)

Mannheimer ARTIMA Collector´s Know How
Bd. 7: Kunstkauf und Haftung
Bd. 8: Beutekunst, entartete Kunst und Raubkunst
Bd. 9: Kunstbewertung, Besteuerung und Sammlungsnachfolge

Buch Kunstraub in Krieg und Verfolgung
Detailliertes Inhaltsverzeichnis

Fachartikel und Vorträge im Auszug
Die Bewertung von Kunstgegenständen
Die Restitution von Beutekunst im Völkerrecht
Publikationen

SCHWERPUNKTE

Kunst. Kultur. Denkmalschutz.

International Art Market

Urheber- Medienrecht

Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Gemeinnützigkeit, Stiftungen & Trusts

Steuerrecht

Erbrecht und Steuerrecht