IN VIELEN SOZIETÄTEN BILDET DAS ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSRECHT DAS HERZSTÜCK DER ANWALTLICHEN BERATUNG. DIES IST BEI UNS NICHT ANDERS.
Das Gesellschaftsrecht bildet die logische Klammer und die Überschrift vieler Anliegen unserer Mandanten. Wie beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer in folgenden Bereichen:
- Forderungsmanagement
- Handelsrecht
- Gesellschafts- und Handelsrecht, auch für gemeinnützige Unternehmen und Institutionen
- Aktienrecht
- Unternehmenskauf, Unternehmensnachfolge
- Zusammenschlüsse und Umwandlungen
- Wege aus der Krise: Sanierung und Umstrukturierung
- Außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation, Schlichtungs- und Schiedsverfahren)
- Wahrnehmung eines Amtes als Aufsichtsrat oder Beirat
- Coaching von Vorständen und Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Beiräten
- Steuerliche und anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht
- Vertretung vor den Sozialgerichten bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen als Arbeitgeber
- Familienrecht, Ehescheidung und Unterhaltsrecht
- Vermögensnachfolge, Erb- und Schenkungsrecht